Das neue Kulturgutschutzgesetz

Ein Vortrag von Dr. Hans-Theo Schumacher

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung hielt der Ratinger Notar Dr. Hans-Theo Schumacher einen umfangreichen Fachvortrag über die Pläne der Bundesregierung zur Verabschiedung des Kulturgutschutzgesetzes. Das Gesetz soll dem besseren Schutz vor illegalem Handel mit ausländischen Kulturgütern und vor Abwanderung national wertvollen Kulturgutes ins Ausland dienen. Es greift beispielsweise bei Gemälden ab einem Alter von 70 Jahren (bisher 50 Jahre) und ab einem Wert von 300.000 Euro (bisher 150.000 Euro).

Das neue Gesetz wird drei bisher schon zu diesem Themenkomplex bestehende Gesetze in einem zusammenfassen. Es soll Lücken bei der Ausfuhr von Kulturgut innerhalb des EU-Binnenmarktes schließen. Bisher würden nämlich Kulturgüter beispielsweise durch den Transfer nach England dem deutschen Recht entzogen und dann weiter ins außereuropäische Ausland verkauft. Einige werden sich vielleicht an den spektakulären Verkauf des Evangeliars Heinrichs des Löwen erinnern, das seinerzeit über ein Londoner Auktionshaus ins außereuropäische Ausland verkauft worden war. Archäologisches Gut soll dann auch nur eingeführt werden können, wenn das Herkunftsland eine Genehmigung erteilt hat. Raubgrabungen sollen so eingedämmt werden.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine sehr rege Diskussion, in der der Referent noch einmal klar betonte, dass die Neuregelung nur auf einzigartige und identitätsstiftende Kulturgüter Anwendung finden würde.


13. Juni 2016
Romana Fasselt